Buchungsbedingungen
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/Appartement (schriftl., per Mail, per Fax..) bestätigt oder zugesagt oder, falls eine Mail-Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig davon, für welchen Zeitraum der Vertrag abgeschlossen wurde.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung einer Ferienwohnung/Appartement dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast: Spätere Anreise oder vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vertraglich bereitgestellten Quatiers ist Schadenersatz zu leisten.
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
Bitte schließen Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung ab, damit Ihre Stornogebühren bei nicht Antritt der Reise bzw. frühzeitiger Abreise von der Versicherung erstattet werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.